Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.03.2001 - 19 U 222/00, 19 U 222/2000   

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https://dejure.org/2001,1621
OLG Stuttgart, 29.03.2001 - 19 U 222/00, 19 U 222/2000 (https://dejure.org/2001,1621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2001 - 19 U 222/00, 19 U 222/2000 (https://dejure.org/2001,1621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2001 - 19 U 222/00, 19 U 222/2000 (https://dejure.org/2001,1621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    AGB; KFZ-Vermieter; Haftungsbefreiung; Freistellung; Bedienungsfehler; Leichte Fahrlässigkeit

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; AGBG § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 133; BGB § 157; AGBG § 5
    Formularmäßige Haftungsbefreiung "nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung" schließt Haftung für leicht fahrlässige Bedienungsfehler ein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; AGBG § 5
    Autovermietung - Formularklausel - Haftungsfreistellung - "nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung" - leicht fahrlässiger Bedienungsfehler

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 ; AGBG § 5
    Autovermietung - Formularklausel - Haftungsfreistellung - "nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung" - leicht fahrlässiger Bedienungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Autovermietung - Haftung des Mieters klar formulieren!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1252 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 800 (Ls.)
  • NZM 2001, 824 (Ls.)
  • NZM 2005, 360 (Ls.)
  • NZV 2001, 350
  • ZMR 2001, 540
  • ZMR 2005, 492
  • VersR 2001, 773
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76

    Einschränkung der Haftungsfreistellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2001 - 19 U 222/00
    Regel-Ausnahme-Bestimmungen müssen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eindeutig formuliert sein (vgl. etwa BGH NJW 1978, 945, 946).

    Dieses Leitbild hat er den seinerzeit gültigen AKB entnommen (vgl. BGH NJW 1978, 945; NJW 1981, 1211; NJW 1982, 167; 1986, 1608).

    Die Benutzung eines Mietwagens ist risikoreicher als die des vertrauten Fahrzeugs, woraus sich sein Interesse an einer Haftungsbefreiung gegen zusätzliche Zahlung ergibt (vgl. BGH NJW 1978, 945, 947).

  • OLG Dresden, 28.02.2001 - 11 U 1222/00

    Umfang der Haftungsbeschränkung des Mieters eines Lastkraftwagens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2001 - 19 U 222/00
    Auf den rechtlichen Hinweis des Senats, möglicherweise greife der vereinbarte Vollkaskoschutz (Bl. 167 f), hat sich die Beklagte weiterhin auf die Anwendbarkeit und Wirksamkeit der Klausel Nr. 10 e) ihrer Allgemeinen Vermietbedingungen berufen und dazu auf ein entsprechendes Urteil des OLG Dresden vom 28.02.2001 (11 U 1222/00; Bl. 174 ff) hingewiesen.

    Sie hat schon deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil das OLG Dresden in seinem Urteil vom 28. Februar 2001 (11 U 1222/00) zu offensichtlich derselben Klausel eine andere Auffassung als der Senat vertreten hat.

  • BGH, 17.12.1980 - VIII ZR 316/79

    Ausschluß der Haftungsfreistellung des Mieters eines Kfz wegen Überlassung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2001 - 19 U 222/00
    Dieses Leitbild hat er den seinerzeit gültigen AKB entnommen (vgl. BGH NJW 1978, 945; NJW 1981, 1211; NJW 1982, 167; 1986, 1608).
  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 271/80

    Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2001 - 19 U 222/00
    Dieses Leitbild hat er den seinerzeit gültigen AKB entnommen (vgl. BGH NJW 1978, 945; NJW 1981, 1211; NJW 1982, 167; 1986, 1608).
  • OLG Rostock, 09.02.2004 - 3 U 85/03

    Zur Haftung des Mieters eines LKW für durch fehlerhaftes Betanken verursachten

    Eine umfassende Haftungsfreistellung, die Schäden infolge eines Bedienungsfehlers erfasst, ist gleichwohl sinnvoll, denn der Mieter ist mit dem Fahrzeug nicht so vertraut wie der Halter, der es ständig benutzt, so dass das sein Risiko, das Fahrzeug auf diese Weise zu beschädigen bedeutend höher ist als das des Eigentümers (vgl. OLG Stuttgart ZMR 2001, 540; nicht rechtskräftig: Az. der Revision XII ZR 107/01).
  • LG Duisburg, 24.08.2004 - 7 S 83/04

    Schadensersatzrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Autovermietung gegen

    Dieses Leitbild ist regelmäßig an den AKB auszurichten (vgl. BGH NJW 1978, 945; NJW 1981, 1211; NJW 1982, 167; NJW 1986, 1608; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1252/1253; Wolf/Eckert/Ball: Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage Rn. 625 f.).
  • LG Kaiserslautern, 28.07.2009 - 2 O 234/08

    Fahrzeugmiete: (Un-)Wirksamkeit einer den Wegfall einer Haftungsfreistellung

    Bereits die Vorinstanz hatte jedoch klargestellt, dass dies keineswegs bedeute, dass es noch keine einheitliche Vertragspraxis gebe, die weiterhin als Kontrollmaßstab für die Zulässigkeit einer gegen Entgelt gewährten Haftungsbeschränkung herangezogen werden könne (OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1252 f).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.02.2001 - 25 UF 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3217
OLG Köln, 20.02.2001 - 25 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,3217)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.02.2001 - 25 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,3217)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 25 UF 180/00 (https://dejure.org/2001,3217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 337 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Köln, 06.06.2000 - 318 F 147/98
    Auszug aus OLG Köln, 20.02.2001 - 25 UF 180/00
    25 UF 180/00 318 F 147/98 AG Köln.

    Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 02.08.2000 wird der am 06.06.2000 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln 318 F 147/98 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe an das Amtsgericht - Familiengericht - Köln zurückverwiesen.

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.12.2014 - 23 C 120/14

    Mobilfunkvertrag: Schadensersatzprozess nach fristloser Kündigung durch den

    Die Rechtsordnung stellt zur Beitreibung von Forderungen im übrigen das juristische System mit dem geschützten Beruf des Rechtsanwalts zur Verfügung, dessen Kosten gesetzlich geregelt sind OLG München NJW 1975, 832; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 15; OLG Köln OLGR 2001, 276).
  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Wenn der Schuldner aber die Forderung bestreitet oder erkennbar zahlungsschwach oder sogar zahlungsunwillig ist oder handelt es sich sogar um ein ernstliches Bestreiten der Forderung durch den Schuldner, so würde der Weg eines verständigen Gläubigers aber wohl nicht zum Inkassounternehmen, sondern zu einem Rechtsanwalt führen, der ihn - anders als das Inkassounternehmen - in einem möglichen Gerichtsverfahren dann auch vertreten kann ( OLG München , NJW 1975, Seite 832; OLG Karlsruhe , Justiz 1985, Seite 98; OLG Karlsruhe , NJW-RR 1987, Seite 15; OLG Düsseldorf , OLGZ 1987, Seite 494; OLG München , MDR 1988, Seite 407; OLG Düsseldorf , JurBüro 1988, Spalte 1511; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 1990, Seite 729; OLG Nürnberg , JurBüro 1994, Spalte 280; OLG Dresden , NJW-RR 1994, Seite 1139; OLG Dresden , NJW-RR 1996, Seite 1471; OLG Köln , OLG-Report 2001, Seite 276; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
    Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandes-gericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).

    Bereits nach altem Recht musste das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).

  • OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05

    Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern

    So muss das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2000 - 13 U 121/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13308
OLG Hamm, 17.01.2000 - 13 U 121/99 (https://dejure.org/2000,13308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2000 - 13 U 121/99 (https://dejure.org/2000,13308)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - 13 U 121/99 (https://dejure.org/2000,13308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatz wegen Bergung einer Walze unter besonderen Antrengungen; Gefährdung des Zugverkehrs und schnellstmögliche Entfernung einer sich in den Gleisköper einwühlenden Walze; Unbefugte Inbetriebnahme und Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Einzäunung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 251 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.08.2001 - 1 WF 103/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10425
OLG Frankfurt, 02.08.2001 - 1 WF 103/01 (https://dejure.org/2001,10425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2001 - 1 WF 103/01 (https://dejure.org/2001,10425)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2001 - 1 WF 103/01 (https://dejure.org/2001,10425)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VAHRG § 4 Abs. 1 § 9
    Höhe des Unterhalts bei Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs aus früherer Ehe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 958
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.08.2001 - 11 W 1996/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15992
OLG München, 02.08.2001 - 11 W 1996/01 (https://dejure.org/2001,15992)
OLG München, Entscheidung vom 02.08.2001 - 11 W 1996/01 (https://dejure.org/2001,15992)
OLG München, Entscheidung vom 02. August 2001 - 11 W 1996/01 (https://dejure.org/2001,15992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Festsetzung der Kosten durch das Rechtsmittelgericht bei durch eine Beweisanordnung des Berufungsgerichts entstandenen Kosten für Sachverständigenauslagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1318
  • FamRZ 2002, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 02.07.2008 - 8 W 259/08

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts als

    Entscheidet das Landgericht als Berufungsgericht über die Nichterhebung von Kosten des Berufungsverfahrens nach § 21 GKG n. F., ist eine (weitere) Beschwerde nur zulässig, wenn diese in dem Beschluss zugelassen ist (§ 66 Abs. 4 GKG n. F.; Meyer, GKG, 8. Aufl. 2006, § 21 Rdnr. 17; OLG München AGS 2002, 279 = MDR 2001, 1318 = FamRZ 2002, 254 = OLGR München 2001, 276).

    Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung vom 2. August 2001, Az. 11 W 1996/01, auf die vollinhaltlich verwiesen wird, mit den anders lautenden Entscheidungen des OLG Celle vom 22. Januar 1992, Az. 2 W 88/91 (JurBüro 1992, 329), und des OLG Jena vom 18. Dezember 1997, Az. 6 W 145/97 (JurBüro 1999, 435), sowie mit der von Hartmann (Kostengesetze, 30. Aufl., § 8 GKG a. F. Rdnr. 65) vertretenen, nicht näher begründeten, lediglich auf OLG Celle JurBüro 1992, 329 Bezug nehmenden Auffassung auseinander.

    II 2 ist aber nicht anwendbar, wenn § 5 II 2 vorliegt, dort Rn 33, Mü MDR 01, 1318.".

    II 2 ist aber nicht anwendbar, wenn § 66 II 2 vorliegt, dort Rn 33, Mü MDR 01, 1318.".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2011 - 4 E 1040/11
    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. November 2009 - I-10 W 123/09 -, juris; OLG München, Beschluss vom 2. August 2001 - 11 W 1996/01 -, MDR 2001, 1318; Hartmann, Kostengesetze, 40. Auflage 2010, § 21 Rn. 66; Meyer, GKG, 9. Auflage 2007, § 21 Rn. 15.
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